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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen unterstützt der Bund die energetische Modernisierung bestehender Gebäude. Gefördert werden sowohl der Austausch der Heizung als auch einzelne Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik.

Dabei gibt es zwei wichtige Ansprechpartner: KfW insbesondere für die Heizungsförderung und BAFA insbesondere für Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Heizungsmodernisierung

Gefördert werden bestimmte klimafreundliche Heizsysteme und der Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze. Für private Eigentümer von Wohngebäuden erfolgt die Heizungsförderung über die KfW.

Gebäudehülle

Hierzu gehören beispielsweise Dämmung von Außenwänden, Dachdämmung, Dämmung von Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie sommerlicher Wärmeschutz. Die Grundförderung beträgt derzeit 15 %.

Anlagentechnik außer Heizung

Bestimmte energieeffiziente Anlagentechnik wird ebenfalls mit 15 % Grundförderung unterstützt, beispielsweise Lüftungsanlagen oder digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.

Heizungsoptimierung

Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz werden grundsätzlich mit 15 % unterstützt. Für bestimmte Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen gilt eine Förderung von 50 %.

Individueller Sanierungsfahrplan – iSFP

Für bestimmte Effizienzmaßnahmen kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % gewährt werden. Seit dem 21. Juli 2026 gilt er erst ab dem jeweiligen Mindestinvestitionsvolumen; bei einem Einfamilienhaus sind das 30.000 Euro. Der Bonus wird nur auf den Betrag oberhalb dieses Mindestinvestitionsvolumens angewendet.

Der iSFP-Bonus gilt nicht für die eigentliche Heizungsförderung.

Zuschuss und Ergänzungskredit kombinieren

Zusätzlich zu einer bereits bewilligten Zuschussförderung kann der KfW-Ergänzungskredit 358/359 genutzt werden. Damit lassen sich förderfähige Kosten bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit finanzieren.

Vor Beginn Förderung prüfen

Fördermittel müssen grundsätzlich rechtzeitig beantragt werden. Je nach Programm gelten genaue Anforderungen daran, wann Verträge abgeschlossen und Arbeiten begonnen werden dürfen. Deshalb sollte die Förderung möglichst vor der endgültigen Auftragserteilung geprüft und vorbereitet werden.


Stand: 15. September 2026

Förderbedingungen und gesetzliche Vorgaben können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen des Bundes, der KfW und des BAFA sowie gegebenenfalls ergänzende Regelungen der Bundesländer und Kommunen.

Aktuelles

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Anpassungen zum 21. Juli 2026

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Heizungsförderung 2026: KfW 458 Antrag Schritt für Schritt

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Barrierereduzierung - Wiederaufnahme der Zuschussförderung

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