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KfW-Ergänzungskredit 358/359

Mit dem KfW-Ergänzungskredit können energetische Einzelmaßnahmen zusätzlich zur bereits bewilligten Zuschussförderung finanziert werden. Er kann beispielsweise eine Heizungsmodernisierung, Dämmmaßnahmen, neue Fenster oder andere geförderte energetische Einzelmaßnahmen ergänzen.

Voraussetzung: Zuschuss muss bereits bewilligt sein

Der Ergänzungskredit kann nicht unabhängig von einer Förderung beantragt werden. Voraussetzung ist eine bereits erteilte Zuschusszusage der KfW und/oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA. Die zugrunde liegende Zusage beziehungsweise Bewilligung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht länger als zwölf Monate zurückliegen und der Zuschuss darf noch nicht ausgezahlt worden sein.

Bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit

Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Mit dem Kredit können auch förderfähige Kosten finanziert werden, die über dem Förderhöchstbetrag der Zuschussförderung liegen.

Ergänzungskredit Plus 358

Der Ergänzungskredit Plus richtet sich an Privatpersonen, die die geförderte Immobilie selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz bewohnen und deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet. Für die erste Zinsbindungsfrist wird ein zusätzlicher Zinsvorteil aus Bundesmitteln gewährt.

Ergänzungskredit 359

Das Programm 359 steht einem größeren Kreis von Investierenden offen, beispielsweise auch Vermietern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und weiteren juristischen beziehungsweise natürlichen Personen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Antrag über einen Finanzierungspartner

Der Ergänzungskredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt. Der Antrag erfolgt über einen Finanzierungspartner, beispielsweise eine Bank oder Sparkasse.

Wichtig

Der Ergänzungskredit dient nicht zur Umschuldung vorhandener Kredite und grundsätzlich nicht zur Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.


Stand: 15. September 2026

Förderbedingungen und gesetzliche Vorgaben können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen des Bundes, der KfW und des BAFA sowie gegebenenfalls ergänzende Regelungen der Bundesländer und Kommunen.

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Mehrfamilienhaus mit Wärmepumpe © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) / Stiebel Eltron © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) / Stiebel Eltron
Mehrfamilienhaus mit Wärmepumpe © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) / Stiebel Eltron © Bundesverband Wärmepumpe (BWP) / Stiebel Eltron
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