Heizungsförderung: Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen
Der Bund unterstützt den Einbau bestimmter klimafreundlicher Heizsysteme sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Für private Eigentümer von Wohngebäuden erfolgt die Förderung über die KfW im Programm Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude 458.
Grundförderung: 30 %
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Gefördert werden – unter Einhaltung der jeweiligen technischen Voraussetzungen – beispielsweise Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heizungstechnik, bestimmte Gebäudenetze sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Zusätzliche Boni für selbstnutzende Eigentümer
Klimageschwindigkeitsbonus
Für selbstnutzende Eigentümer beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus derzeit 16 %, wenn die von der KfW festgelegten Voraussetzungen zum Austausch der vorhandenen Heizung erfüllt sind.
| Antragstellung | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|
| bis 31.01.2027 | 16 % |
| 01.02.2027 bis 31.07.2027 | 12 % |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 8 % |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 4 % |
| ab 01.08.2028 | entfällt |
Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer richtet sich der Einkommensbonus nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen:
| Haushaltsjahreseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 Euro | 40 % |
| bis 40.000 Euro | 30 % |
| bis 50.000 Euro | 10 % |
Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die jeweilige Bemessungsgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Wie hoch kann die Gesamtförderung sein?
Grundförderung und mögliche Boni können miteinander kombiniert werden. Grundsätzlich gilt eine Förderobergrenze von 70 % der förderfähigen Kosten. Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Haushaltsjahreseinkommen kann die Förderobergrenze unter den Voraussetzungen der KfW bis zu 80 % betragen.
Förderfähige Kosten
| Wohneinheit | Förderfähige Kosten |
|---|---|
| 1. Wohneinheit | 28.000 Euro |
| 2. bis 6. Wohneinheit | jeweils zusätzlich 15.000 Euro |
| ab der 7. Wohneinheit | jeweils zusätzlich 8.000 Euro |
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro.
Beispiel Einfamilienhaus
Bei förderfähigen Kosten von 28.000 Euro ergeben sich bei 30 % Grundförderung 8.400 Euro Zuschuss. Sind zusätzlich die Voraussetzungen für Boni erfüllt, kann der Zuschuss bis zur jeweils geltenden Förderobergrenze steigen.
Gesetzlich erlaubt ist nicht automatisch förderfähig
Seit Inkrafttreten des GModG können Eigentümer beim Heizungstausch wieder aus einer größeren Zahl von Heizsystemen wählen. Eine neue Gas- oder Ölheizung kann gesetzlich zulässig sein. Sie erhält dadurch aber nicht automatisch eine Förderung nach dem KfW-Programm 458.
Förderung vor dem Heizungstausch klären
Für die Antragstellung gelten genaue KfW-Vorgaben zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und zum Beginn der Maßnahme. Die Förderung sollte deshalb immer vor Beginn des Vorhabens geklärt werden.
Stand: 15. September 2026
Förderbedingungen und gesetzliche Vorgaben können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen des Bundes, der KfW und des BAFA sowie gegebenenfalls ergänzende Regelungen der Bundesländer und Kommunen.
Aktuelles
© Bosch Thermotechnik GmbH, Buderus
© Bosch Thermotechnik GmbH, BuderusKfW-Heizungsförderung im EFH - so hoch ist der Zuschuss
Eine neue Heizung für das Einfamilienhaus (EFH) - das kann aktuell ganz schön ins Geld gehen! Deshalb setzen Eigentümer am besten auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, denn diese Heizungen werden von der KfW mit großzügigen Zuschüssen gefördert. Wie hoch die Förderung am Ende ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, maximal sind 70 Prozent Zuschuss möglich. Alle Infos und Details für den Heizungstausch im Eigenheim.mehr erfahren
© Canva.com
© Canva.comFörderung für die Wärmepumpe - Zuschuss, Kredit oder Steuerbonus
Die Wärmepumpe ist die Heiztechnik der Zukunft - auch im Altbau. Doch damit die Wärme aus erneuerbaren Energien zum Einsatz kommen kann, müssen Eigentümer:innen erst einmal kräftig investieren. Wie gut, dass Fördermittel die Finanzierung der Wärmepumpe erleichtern! Zur Verfügung stehen ein Zuschuss und ein Förderkredit der KfW, ein Kredit für die Effizienzhaus-Sanierung und der Steuerbonus. Alle Infos, Details und Voraussetzungen zur Förderung für die Wärmepumpe.mehr erfahren
© Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
© Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht"s
Die Heizungsförderung der KfW ist attraktiv, aber wie kann ich die Zuschüsse und Förderkredite für meine neue Heizung beantragen? Wichtig ist vor allem, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt wird. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie es geht und worauf Eigentümer achten müssen.mehr erfahren



